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3. Mai 05: Anschlagshöhe Jagdlich Trap (Quelle: Sekretariat des VJWÖ; Silvia Eidenberger)
7. SCHIESSVORSCHRIFTEN

7.1 Die jagdlichen Wurfscheibenwettkämpfe werden im Jagdanschlag wie folgt geschossen:
Der Schütze betritt seinen Standplatz, lädt das Gewehr und nimmt dann eine Bereitstellung ein, bei der nachstehende Gewehrhaltung erfolgt. Die Bewegung des Gewehres zur Wange darf in dem Augenblick erfolgen, in dem der Schütze die Scheibe abruft.

Markierung:
Um dem Schiedsrichter beim Kontrollieren der Position vom Gewehr zu unterstützen, muss das Markierungsband, 250 mm lang und 30 mm breit, getragen werden. Es muss permanent auf der passenden Seite der Schießwest angebracht werden.

Die Jury muss bei der Startnummernverteilung bei allen Teilnehmern die Position des Markierungsbandes prüfen.
Die richtige Position vom Markierungsband muss folgendermaßen geprüft werden:

Alle Taschen der Schießwest müssen leer sein.
Der Anschlagarm berührt den Körper und wird völlig abgewinkelt ohne die Schultern anzuheben, hochgebogen.
Das Markierungsband muss permanent horizontal unter der Spitze vom Ellenbogen angenäht werden. Eine unauslöschliche Markierung muss auf der Schießwest unter dem Markierungsband gemacht werden.
Alle illegalen Markierungen müssen richtig platziert werden und der Schütze muss sich einer Nachkontrolle unterziehen.
Der Schiedsrichter ist berechtigt, während des Durchganges die Position des Markierungsstreifens zu kontrollieren.

Die Wurfscheibe in den Bewerben JTrap FA, JTrap FO und JTrap FU wird mit Abruf über Phonopull ausgelöst.

Wenn der Schütze sich in einer nicht den Regeln entsprechenden Position (Übertreten des Standplatzes, zu hoher Anschlag über der aufgenähten Hüftmarkierung) befindet , erhält er eine Verwarnung. Die Verwarnung wird vom Standrichter ausgesprochen.

Nach der ersten Verwarnung während des gleichen Durchganges werden Fehler gezählt.

ISSF Band für Skeet: (kann auch für Jagdlich Trap verwendet werden)
Dieses kann über den NÖ Landesverband bezogen werden. (Mail, Fax oder Brief)



  • 2. Februar 05:
  • 25. September 04: Bei der Sitzung am 30. August 04 wurde folgendes einstimmig beschlossen:
    Bei allen NÖ Landesmeisterschaften ist es Pflicht, für Junioren und Schüler ab 2005 nur mehr maximal die Hälfte des jeweiligen Nenngelds zu verlangen.


  • Achtung Regeländerungen:
    Die Regeln für Compact Sporting wurden geändert - erhältlich sind sie beim Sekretariat des VJWÖ.
    17. Februar 04:Verpflichtung zum Tragen von Augen- u. Ohrenschutz bei FITASC (JPC) Bewerben.
    17. Februar 04:Änderungen bei ISSF Bewerben.