3. Mai 05: Anschlagshöhe Jagdlich Trap (Quelle: Sekretariat des VJWÖ; Silvia Eidenberger)
7. SCHIESSVORSCHRIFTEN
7.1 Die jagdlichen Wurfscheibenwettkämpfe werden im Jagdanschlag wie
folgt
geschossen:
Der Schütze betritt seinen Standplatz, lädt das Gewehr und nimmt dann
eine
Bereitstellung ein, bei der nachstehende Gewehrhaltung erfolgt.
Die Bewegung des Gewehres zur Wange darf in dem Augenblick erfolgen, in
dem
der Schütze die Scheibe abruft.
Markierung:
Um dem Schiedsrichter beim Kontrollieren der Position vom Gewehr zu
unterstützen, muss das Markierungsband, 250 mm lang und 30 mm breit,
getragen werden. Es muss permanent auf der passenden Seite der
Schießwest
angebracht werden.
Die Jury muss bei der Startnummernverteilung bei allen Teilnehmern die
Position des Markierungsbandes prüfen.
Die richtige Position vom Markierungsband muss folgendermaßen geprüft
werden:
Alle Taschen der Schießwest müssen leer sein.
Der Anschlagarm berührt den Körper und wird völlig abgewinkelt ohne die
Schultern anzuheben, hochgebogen.
Das Markierungsband muss permanent horizontal unter der Spitze vom
Ellenbogen angenäht werden. Eine unauslöschliche Markierung muss auf
der
Schießwest unter dem Markierungsband gemacht werden.
Alle illegalen Markierungen müssen richtig platziert werden und der
Schütze
muss sich einer Nachkontrolle unterziehen.
Der Schiedsrichter ist berechtigt, während des Durchganges die Position
des
Markierungsstreifens zu kontrollieren.
Die Wurfscheibe in den Bewerben JTrap FA, JTrap FO und JTrap FU wird
mit
Abruf über Phonopull ausgelöst.
Wenn der Schütze sich in einer nicht den Regeln entsprechenden Position
(Übertreten des Standplatzes, zu hoher Anschlag über der aufgenähten
Hüftmarkierung) befindet , erhält er eine Verwarnung. Die Verwarnung
wird
vom Standrichter ausgesprochen.
Nach der ersten Verwarnung während des gleichen Durchganges werden
Fehler
gezählt.
ISSF Band für Skeet: (kann auch für Jagdlich Trap verwendet werden)
Dieses
kann über den NÖ Landesverband bezogen werden. (Mail, Fax oder Brief)
25. September 04: Bei der Sitzung am 30. August
04 wurde folgendes einstimmig beschlossen:
Bei allen NÖ Landesmeisterschaften ist es Pflicht, für Junioren und
Schüler ab 2005 nur mehr maximal die Hälfte des jeweiligen Nenngelds zu verlangen.